Montag, 31. März 2014

Ist ein Ebook eine Lizenz oder ein Buch?

Billy Ray Valentine hat gesagt -> Kommentare

Die eBooks lesen viele. Sehr viele, sogar. Denen verdanke ich mein Luxusleben seit über einem Jahr. Der Spiegelbest war, und ist ein Visionär. Der Unruhestifter
schlechthin, bei den „Gutbürgerlichen“. Er hat mir,  sozusagen, die Augen geöffnet.
Ich hab‘ mal ganz frech, 10 eBooks bei eBay zum Verkauf angeboten. Am Ende der Auktion habe aber fast 40 Kunden bekommen. Zurzeit sind es über 120, und täglich
werden es mehr und mehr. Angefangen habe ich mit 13.500 eBooks, im Moment sind es über 130.000. Könnt Ihr Euch vorstellen, das es Kunden gibt, die Ende des
Monats eBooks für €300,00 EUR kaufen, und dann gleich 1-2 Wochen später für nochmal über €500,00 EUR!? Seit einem Jahr kaufe ich nur das feinste von feinsten.
So reich bin ich aber doch nicht, um billig einzukaufen ;-) Leider sind die 8 Zimmer im meinem Haus relativ klein, um die größten LCDs an die Wände zu knallen, aber an die 46 Zöller habe ich mich auch gewöhnt. Viel Spaß beim Lesen!


Handelt es sich um Realsatire oder um einen Einblick in einen Schattenmarkt? Ich weiß es nicht ...

Aufgefallen ist mir Ebay aber auch hier -> Kommentare

Es gibt doch eine ganz hervorragende Infrastruktur für Audiobooks?

Das fängt bei der Buchhandlung in der Innenstadt an, führt über das unvermeintliche Amazon zu einem ganz aktiven Gebrauchtmarkt bei ebay&Co.

Zumindest in meinem Bekanntenkreis kursieren geschätzt 20% gekaufte Audiobooks, 70% gebraucht gekaufte oder verliehene und höchstens 10% Piratenware.


Freunde, ehe ihr euch aufregt, lasst euch sagen: Lustig daran ist, dass völlig unklar ist, ob Ebooks und Audiobooks verkauft und verliehen werden dürfen oder nicht -> Link.

Es geht um die Frage, was Ebooks sind: Lizenzen oder Bücher?

Überschüssige Lizenzen dürfen von privat nach EUGH-Urteil weiterverkauft werden, da der Händler beim Erstverkauf sein Recht an der Ware erschöpft hat. Eine gebrauchte Lizenz darf also weiterverkauft werden.

Um das zu verhindern, sind die Ebooks (für die Verlage) keine Lizenzen, sondern Bücher. Das Problem dabei: Bibliotheken bekommen die Ebooks aber als Lizenz, um sie an einer Verleihung wie bei den Büchern zu hindern.

Im Moment sind Ebooks 'Lizenzen', wenn es den Verlagen bei den 'Büchern' nicht passt, und sie sind 'Bücher', wenn es bei den 'Lizenzen' nicht passt. Das ist schön, aber nicht haltbar.

Natürlich steht in den Nutzungsbedingungen drin, dass der Schutz nicht entfernt werden darf. Fragt sich nur, ob dieser Passus gerichtsfest ist. Wenn z. B. drinstehen würde, dass die Ebooks nur einmal gelesen werden dürfen, wäre auch dieser Passus  nicht bindend. Schreiben kann jeder viel, gelten tut davon oft wenig.

Die Verlage lassen es in dieser Frage nicht auf einen Musterprozess ankommen (was bei millionenfacher Befreiung kein Problem wäre). Sogar der Wiederverkauf bei Ebay scheint gängige Praxis zu sein. Auch dabei ist völlig unklar, wie ein Prozess gegen einen Ebay-Händler ausgehen würde.

Die Sache ist äußerst kompliziert - ideal für einen unbelasteten Kommentarthread also ;-)

1 Kommentar:

Billy Ray Valentine hat gesagt…

„Handelt es sich um Realsatire oder um einen Einblick in einen Schattenmarkt? Ich weiß es nicht...“
Sowohl, als auch.
Gruß,
BRV